Unentgeltliche Leistung — § 134 InsO
SkillAI & modelsFor Gratuitous Service, Section 134 InsO (German Insolvency Code): structures the norm, burden of proof, and counterarguments; result: an assessment product with risk and next step.
Use Unentgeltliche Leistung — § 134 InsO in Claude, ChatGPT or Ahel Desktop
Free. Sign in, add Unentgeltliche Leistung — § 134 InsO and connect your AI. About a minute.
Also: Claude Code · Cursor · Codex
Then ask your AI: use the Unentgeltliche Leistung skill
Details
Instructions available. Your AI can read the instructions. Execution depends on the setup they require.
Account requirements not reviewed. Check the skill instructions before use; Ahel provides instructions and does not run this skill.
No other account needed.
Add Ahel to your AI once: Claude, ChatGPT, Cursor, Claude Code or Codex. Then ask it to use this.
What this skill tells your AI
The instructions your AI receives, as published by klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht in bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/inso-unentgeltliche-leistung-134/SKILL.md and read by Ahel’s review.
Triage — kläre vor der Prüfung
- Hat der Schuldner eine Zuwendung ohne angemessene Gegenleistung erbracht (vollständig oder teilweise unentgeltlich)?
- Liegt die Handlung innerhalb der Vier-Jahres-Frist vor dem Insolvenzantrag?
- Handelt es sich um ein gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk oder eine sittliche Pflicht (Ausnahme § 134 Abs. 2 InsO)?
- Gibt es eine teilweise Gegenleistung, sodass nur der unentgeltliche Teil zu prüfen ist?
- Kommt statt § 134 InsO ein spezieller Tatbestand in Betracht, insbesondere § 135 InsO bei Gesellschafterdarlehen?
Zentrale Normen
§ 134 InsO (unentgeltliche Leistung, 4-Jahres-Frist) — § 135 InsO (Gesellschafterdarlehen und gleichgestellte Forderungen) — § 138 InsO (nahestehende Personen) — § 129 InsO (Grundtatbestand) — § 143 InsO (Rückgewähr) — § 516 BGB (Schenkungsvertrag) — §§ 812 ff. BGB (Bereicherungsrecht, Konkurrenz)
Rechtsprechung
Hinweis für diesen Auditstand: § 134 InsO wird hier vorrangig aus dem aktuellen Gesetzestext geprüft. Unsichere Einzelfallzitate sind nicht erforderlich; bei konkreter Prozessverwendung sind Rechtsprechungsnachweise fallbezogen nachzuziehen.
Obersatz
Anfechtbar sind nach § 134 Abs. 1 InsO unentgeltliche Leistungen des Schuldners, es sei denn, sie sind früher als vier Jahre vor Insolvenzantrag vorgenommen worden.
Tatbestandsmerkmale
1. Unentgeltliche Leistung
Vollständige Unentgeltlichkeit: Schenkung, unentgeltliche Sicherungsübereignung, Schulderlass ohne Gegenleistung.
Teilweise Unentgeltlichkeit: Gemischte Schenkung — Anfechtung nur für den unentgeltlichen Teil.
Maßstab: Objektiver Wertvergleich; keine oder erheblich hinter dem Wert zurückbleibende Gegenleistung.
2. Vier-Jahres-Frist
Die Leistung muss innerhalb von vier Jahren vor dem Insolvenzantrag vorgenommen worden sein.
3. Kein Verschulden erforderlich
§ 134 InsO setzt weder Benachteiligungsvorsatz noch Kenntnis des Anfechtungsgegners voraus.
Ausnahmen § 134 Abs. 2 InsO
Nicht anfechtbar:
- Gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag, Weihnachten) von angemessenem Wert.
- Leistungen in Erfüllung einer sittlichen Pflicht.
Typische Anwendungsfälle
- Grundstücksübertragung an Familienangehörige kurz vor Insolvenz.
- Schenkung erheblicher Barmittel an Lebenspartner.
- Verzicht auf Forderungen ohne Gegenleistung.
- Sicherheitsübereignung ohne zugrundeliegende gesicherte Forderung.
Prüfschema
- Unentgeltlich (ganz oder teilweise)?
- Frist: innerhalb von vier Jahren vor Insolvenzantrag?
- Ausnahme § 134 Abs. 2 InsO (Gelegenheitsgeschenk, sittliche Pflicht)?
- Bei Gesellschafterdarlehen oder gleichgestellter Forderung → § 135 InsO prüfen.
Output-Template
Prüfung § 134 InsO — Unentgeltliche Leistung
Sachverhalt (kurz): [...]
| Merkmal | Ergebnis |
|---|---|
| Unentgeltlichkeit (objektiv) | vollständig / teilweise / nein |
| Wert der Gegenleistung (falls vorhanden) | [...] EUR |
| Zeitraum vor Insolvenzantrag | [...] Jahre → innerhalb 4 Jahre? ja / nein |
| Ausnahme § 134 Abs. 2 InsO | nein / ja: [...] |
| Gesellschafterdarlehen oder gleichgestellte Forderung | ja → § 135 InsO prüfen |
Ergebnis: Anfechtung nach § 134 Abs. 1 InsO [begründet / unbegründet]. Rückgewährpflicht: [...].
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Signals
- GitHub stars
- 2k
- Forks
- 211
- Last commit
- Sep 2026
Advanced
- Item type
- skill
- Key
inso-unentgeltliche-leistung-134- Source
- github.com/klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
github.com/klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
Related picks
Skill · larksuite
The pick for Markdownmarkdown-formatter
Skill · nvidia
The pick for Markdowngolden-pdf-ch
Skill · yusufkaraaslan
The pick for PDFpdf-co-automation
Skill · composio-community
The pick for PDFdocx
Skill · axoviq-ai
The pick for Wordprospecting
Skill · coreyhaines31
The pick for Companies